Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop des swissultra abgeschlossen werden (nachfolgend „Onlineshop“ genannt). Der Shop wird vom Verein Swiss Ultratriathlon geführt.
swissultra behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
2. Information
2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten im Onlineshop dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.
Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). swissultra behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2. Verfügbarkeit und Lieferzeit
Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. 
3. Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend „Vertrag“ genannt).
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer Bestellbestätigung an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist. 
4. Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt.
Kommt swissultra in Lieferverzug, so steht der Kundschaft ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Falle erstattet swissultra der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber swissultra bestehen nicht.
5. Lieferung
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann swissultra den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 10.- sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen.
6. Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind swissultra innert 5 Kalendertagen zu melden. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Gebrauch nehmen und hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, bis swissultra sich mit der Kundschaft in Verbindung setzt. 
7. Gewährleistung
swissultra übernimmt während einem Jahr nach der Lieferung die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. swissultra kann die Gewährleistung wahlweise erbringen durch:
o kostenlose Reparatur
o teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt. Bei Ersatz durch ein gebrauchtes Produkt beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
o Gutschrift zum Tagespreis, maximal des Verkaufspreises im Zeitpunkt der Bestellung oder
o Minderung
8. Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet swissultra in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von swissultra, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
swissultra haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
o unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
o unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
o höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch swissultra zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
9. Zahlung
9.1 Zahlungsvarianten
Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) geleistet werden. Als Zahlungsmittel wird nur Vorauskasse akzeptiert. Eine Lieferung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Wird ein Versand der Produkte gewünscht, werden die effektiven Versandkosten (Versandland: Schweiz) der Kundschaft belastet.
9.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft swissultra unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und swissultra kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
swissultra erhebt ab der 2. Mahnung eine Umtrieb-Entschädigung von CHF 5.– und ab der 3. Mahnung eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15 % auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von swissultra. swissultra ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von swissultra nicht zulässig.
10. Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann swissultra nach freien Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
11. Rückgabe von mängelfreier Ware
Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe der bestellten Produkte, sofern diese in einwandreiem Zustand sind und der Bestellung entsprechen. 
12. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7. fällt, behält sich swissultra vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.
13. Weitere Bestimmungen
13. 1Nicht zuordenbare Rücksendungen
Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate aufbewahrt und dann entsorgt.
13.2 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
13.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen swissultra und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht.
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt Zürich oder ihr Wohnsitz, falls dieser in der Schweiz liegt, als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.
13.4 Urheberrechtlicher Hinweis
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei swissultra.
Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von swissultra zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich swissultra sämtliche rechtlichen Schritte vor.
Stand Juni 2018